Sehr geehrte Frau Knabe,
das beigefügte Artenschutzgutachten zum Bebauungsplan Loreley-Plateau gibt Auskunft zu den möglichen Einflüssen bei diesem Bauvorhaben.
Bitte von Ihnen um Auskunft, wie bei der Errichtung des Kristalles und des geplanten Gastronomiegebäudes im Eingangsbereich diese Einflüsse, wie im Artenschutzgutachten aufgeführt, verhindert werden.
Auf Seite 45 2.Absatz steht folgendes: „Anlagebedingt sind unter avifaunistischen Gesichtpunkten große Glasfronten an Gebäuden zu vermeiden, um die Vogelschlaggefahr niedrig zu halten.“ Eine solche Glasfront ist der Kritall.
Im Gutachten Seite 48 2.Absatz sind auch Störungen durch die geplante Beleuchtung des Kristalles zu erwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Otto Schamari
Artenschutz-Stand-2015-08-26 »
Artenschutz-Kartensatz-Stand-2015-08-26