UNESCO

Die UNESCO-Kommission

Ob die Tempel von Abu Simbel, die Ruinen des griechischen Olympia, die Altstadt von Bamberg, der Tower von London oder der kanadische Nationalpark Wood Buffalo – die menschlichen Kulturleistungen und die Naturphänome sind einzigartig und schützenswert. Die UNESCO hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Kultur- und Naturgüter der Menschheit, die einen „außergewöhnlich universellen Wert“ besitzen, zu erhalten. 878 Stätten weltweit sind auf der UNESCO-Liste des Welterbes verzeichnet. Deutschland ist auf der Liste mit 33 Welterbestätten vertreten.

878 Stätten in 145 Ländern stehen heute auf der Liste des Welterbes (Stand Juli 2008). Davon sind 679 Kulturdenkmäler und 174 Naturdenkmäler. Weitere 25 Denkmäler gehören sowohl dem Kultur- als auch dem Naturerbe an. Zum Kulturerbe gehören Baudenkmäler, Stadtensembles und Kulturlandschaften, aber auch Industriedenkmäler und Kunstwerke wie Felsbilder.

Das Naturerbe umfasst geologische Formationen, Fossilienfundstätten, Naturlandschaften und Schutzreservate von Tieren und Pflanzen, die vom Aussterben bedroht sind.1972 hat die UNESCO das „Internationale Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ verabschiedet. Inzwischen haben es 185 Staaten unterzeichnet. Es ist das international bedeutendste Instrument, das jemals von der Völkergemeinschaft zum Schutz ihres kulturellen und natürlichen Erbes beschlossen wurde. Das Konzept: Die Verantwortung für den Schutz eines Kultur- oder Naturgutes, das einen „außergewöhnlichen universellen Wert“ besitzt, liegt nicht allein in der Hand des jeweiligen Staates; vielmehr fällt er unter die Obhut der gesamten Menschheit.

Ein eigens von der UNESCO eingerichtetes zwischenstaatliches Komitee prüft jährlich, welche Stätten neu in die „Liste des Welterbes“ aufgenommen werden. Das Welterbekomitee prüft, ob die von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Stätten die in der Welterbekonvention festgelegten Kriterien erfüllen. Hierzu zählen das Kriterium der „Einzigartigkeit“ und der „Authentizität“ (historische Echtheit) eines Kulturdenkmals oder der „Integrität“ einer Naturerbestätte. Neben dem aktuellen „Erhaltungszustand“ muss auch ein überzeugender Erhaltungsplan vorgelegt werden.

Sie interessieren sich dafür, welche Entscheidungen das Welterbekomittee der UNESCO bei seiner Sitzung im kanadischen Quebec (Juli 2008) bezüglich der Liste des Welterbes getroffen hat? Die Deutsche UNESCO-Kommission bietet eine Übersicht unter: » www.unesco.de.

Die englischsprachige Übersicht des Welterbezentrums finden Sie unter: www.unesco.org »